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Betreuung und Prozessrecht
Die Betreuung als Rechtsinstitut lässt sich als staatlich geordnete Fürsorge für Erwachsene charakterisieren, die im Bereich der eigenständigen und eigenverantwortlichen Erledigung ihrer Angelegenheiten Defizite aufweisen. Eine Anordnung von Betreuung führt vielfach dazu, dass sich die Komplexität des Verfahrensrechtsverhältnisses erhöht und die Betreuerbestellung die bestehenden prozessualen Handlungsbefugnisse modifiziert. Schwerpunkte der vorliegenden Publikation sind die prozessualen Folgen der Betreuung, die Verortung des ...

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